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AGB

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Bei Fragen, schreiben Sie uns einfach unter info@nextvision.agency

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) dienen einer möglichst klaren, erfolgreichen und reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Rehm & Scherer GbR (im folgenden nextvision genannt) und dem Auftraggeber (im folgenden Werbetreibender genannt). Beide Vertragsparteien bemühen sich auch bei auftretenden Unstimmigkeiten eine wertschätzende Gesprächskultur zu pflegen. Diese AGB umfassen die Leistungsbereiche Webdesign, Grafikdesign, Webhosting (Webspace, Domains) sowie Support.

Geltungsbereich

1.1 Nextvision erbringt jegliche Leistungen und Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB.

1.2 Abweichende AGB sind nur wirksam, wenn nextvision diese schriftlich bestätigt.

1.3 Unter „schriftlich“ ist in diesen AGB auch die Übermittlung per E-Mail oder Fax zu verstehen.

1.4 Nextvision ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Der Werbetreibender hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Ist der Widerspruch des Werbetreibenden nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich bei nextvision eingetroffen, so werden diese Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam.

Angebote, Preise und MwSt.

2.1 Alle von nextvision abgegebenen Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

2.2 Aufträge in Web- und Grafikdesign erfolgen aufgrund eines schriftlichen Angebotes von nextvision.

2.3 Sofern nicht anders vereinbart, werden Folgeaufträge, Aktualisierungen oder Erweiterungen von Webseiten oder Druckmaterialien, sowie Beratung und Support auf Zeithonorarbasis abgerechnet.

2.4 Soweit nextvision kostenlose Dienste zur Verfügung stellt, können diese jederzeit eingestellt werden. Eine Minderung-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

2.5 Nextvision behält sich das Recht vor die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

2.6 Preiserhöhungen von Pauschalangeboten erfolgen in der Regel jährlich zum 01.01. Nextvision behält sich jedoch vor, bei dringenden Gründen auch unterjährig Preisänderungen vorzunehmen. Für Webhosting-Verträge garantiert nextvision grundsätzlich eine Preisstabilität für die im Webhosting-Vertrag festgelegte Vertragsdauer. Sollten Preiserhöhungen aus unvorhersehbaren Gründen notwendig werden, kann der Werbetreibender bis zum Ende der aktuellen Laufzeit außerordentlich kündigen.

Vertragsabschluss, Zustandekommen des Auftrags

3.1 Bei der Nutzung eines Online-Bestellvorgangs für Domains, Webspace und Pauschalangebote kommt der Vertrag mit Absenden der Bestellung von Seiten des Werbetreibenden zu Stande.

3.2 Bei Werbetreibenden spezifischen Aufträgen erhält der Werbetreibender nach Absprache ein schriftliches Angebot von nextvision. Die Auftragsbestätigung kann vom Werbetreibenden mündlich oder schriftlich erfolgen, womit der Vertrag zu Stande kommt.

3.3 Die Auftragserteilung hat in einem angemessenen Zeitraum nach Zusendung des Angebots zu erfolgen. Bei einer später als vier Wochen nach Zusendung stattfindenden Annahme können sich vereinbarte Ausführungszeiten verlängern. Spätestens drei Monate nach Zusendung verlieren individuelle Angebote ihre Gültigkeit. Das Angebot kann aber in den meisten Fällen nach kurzer Absprache aufgefrischt und gegebenenfalls angepasst werden.

Leistungsumfang und Mehraufwand

4.1 Der Umfang und die Dauer der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung im zugesandten Angebot bzw. dem durch eine Bestellung bestätigten Angebot.

4.2 Bei Webhosting-Verträgen wird der bestellte Webspace bereitgestellt und die notwendigen Zugangsdaten an den Werbetreibenden übermittelt. Domains werden von nextvision auf den Namen des Werbetreibenden registriert.

4.3 Bei Domains mit E-Mail-Postfächern kann der Werbetreibender die Einrichtung von E-Mail-Adressen für 5,00 € pro Adresse zusätzlich in Auftrag geben.

4.4 Bei Web- und/oder Grafikdesign erfolgt der Auftrag in einer (a) Entwurfs- und einer (b) Korrekturphase. (a) Nextvision nimmt nach Erhalt der Auftragsbestätigung die Arbeit auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen Erstentwurf. Bei Grafikarbeiten sendet nextvision per E-Mail (falls nicht anders vereinbart) eine entsprechende Vorschau an den Werbetreibenden. Bei Websites erhält der Werbetreibender einen Link zur Ansicht des Website-Entwurfs. Bei grundlegenden Änderungswünschen bzw. absolutem Nichtgefallen kann der Werbetreibender einen Zweitentwurf fordern. (b) Bei geringeren Änderungswünschen beginnt die Korrekturphase mit der Zusendung einer strukturierten Auflistung aller Änderungswünsche von Seiten des Werbetreibenden. Ein Korrekturdurchlauf ist mit Vorlage der überarbeiteten Grafikvorschau bzw. erneuter Übersendung des Links zur überarbeiteten Webversion abgeschlossen. Wenn nicht anders vereinbart, sind maximal drei Korrekturläufe im Vertrag inbegriffen. Darüber hinaus gehende Änderungswünsche bedürfen einer Ergänzung des Auftrags oder werden nach Absprache auf Zeithonorarbasis hinzugerechnet. Um einen Korrekturdurchlauf so effizient wie möglich zu gestalten, liegt es im Interesse des Werbetreibenden, seine Änderungswünsche möglichst klar, strukturiert und gesammelt vorzulegen.

4.5 Bei Designanfertigungen ganzer Drucksachen ist die Druckabwicklung standardmäßig inbegriffen, eine Nichtinanspruchnahme verringert das Angebot nicht, es sei denn dies ist explizit schriftlich vereinbart. Druckkosten werden vom Werbetreibenden getragen. Nextvision legt mit dem Angebot geeignete Druckkostenvorschläge einer ausgewählten Druckerei vor, falls der Werbetreibender keine selbstgewählte Druckerei vorgibt.

4.6 Wird vom Werbetreibenden ein Wartungs- oder Pflegevertrag für Websites mit nextvision abgeschlossen, ist nextvision verpflichtet, die Website(s) des Werbetreibenden in den vereinbarten Zeiträumen zu aktualisieren. Dies beinhaltet das technische Aktualisieren von Software und Software-Erweiterungen, Sicherheitsmaßnahmen und das Anlegen von Backups. Nicht inbegriffen sind das Aktualisieren von Inhalt und Texten, vom Werbetreibenden gewünschte Anpassungen seines Website-Layouts oder Sonderprogrammierungen.

4.7 Support ist nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern eine zu vereinbarende Auftragsergänzung.

4.8 Nextvision bemüht sich, Anfragen binnen drei Wochen zu beantworten. Für schnellere Wünsche bietet nextvision gesonderte Expressdienste auf erhöhter Honorarbasis. (a) Express-Aufträge: Bearbeitungsbeginn innerhalb drei Werktagen (b) Notfall-Aufträge umgehend, auch am Wochenende und feiertags (c) Ausnahmen für sämtliche genannte Bearbeitungszeiträume gelten für angekündigte Urlaubszeiten. Nextvision verpflichtet sich, durch Email oder in sonst geeigneter Form, vorab auf Zeiträume aufmerksam zu machen, in denen keine oder nur geminderte technische Unterstützung geleistet wird. (e) Es besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Supportleistungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten oder in einer bestimmten Qualität.

4.9 Fachfremde Leistungen sind prinzipiell nicht Gegenstand des Angebots von nextvision.

4.10 Nextvision gestaltet Webseiten im Allgemeinen kompatibel bis zur jeweils vorletzten Version des Browsers und Betriebssystems, frühestens jedoch die vom Hersteller selbst noch unterstütze Version. Getestet werden dabei alle gängigen modernen Browser: Firefox, Safari, Google Chrome, Internet Explorer, Opera. Soweit nicht anders vereinbart, optimiert nextvision Webseiten für die Standardbildschirmgröße. Optimierungen für Smartphones, Tablets, Großmonitore etc. sowie barrierefreies Webdesign werden nur vorgenommen, wenn dies ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist.

4.11 Wünscht der Werbetreibender Änderungen im Angebot, kann nextvision dem Werbetreibenden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist. Nextvision behält sich vor, einen vom Werbetreibenden zu verantwortenden höheren Zeitaufwand entsprechend in Rechnung zu stellen.

Pflichten des Werbetreibenden

5.1 Der Werbetreibender sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Dem Werbetreibenden ist bekannt, dass die Angabe einer ausländischen Anschrift oder einer Postfach-Adresse nicht ausreichend ist. Er verpflichtet sich, nextvision jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten.

5.2 Nextvision ist berechtigt die Rechnung per Email an den Werbetreibenden zu senden. Der Werbetreibender sichert zu, hierfür eine E-Mail-Adresse anzugeben, die er mindestens alle 10 Tage kontrolliert und stets genügend Speicherplatz im Postfach zur Verfügung hat. Die Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die vom Werbetreibenden mitgeteilte Email-Adresse übersandt worden ist. Einwendungen gegen die Rechnungen von nextvision sind vom Werbetreibenden innerhalb von 30 Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen, sofern keine Zahlungsbedingungen angegeben wurden. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Besteht der Werbetreibender auf die postalische

Zusendung einer Papier-Rechnung, ist nextvision berechtigt, eine Unkosten-Pauschale von 2,00 € auf die Rechnung aufzuschlagen.

5.3 Der Werbetreibender ist dazu verpflichtet, den anerkannten Grundsätzen des Datenschutzes Rechnung zu tragen. Je nach Umfang des Website-Angebots stellt nextvision dem Werbetreibenden einen FTP-, Datenbank – und/oder Administrations-Zugang zur Verfügung, mit welchen dieser sein Angebot selbst speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann. Der Werbetreibender verpflichtet sich, die hierfür verwendeten Passwörter streng geheim zu halten. Sollte der Werbetreibender die Vermutung bzw. davon Kenntnis haben, dass unbefugten Dritten ein Passwort bekannt ist, hat er nextvision unverzüglich darüber zu informieren. Bei einer Änderung des Administrationspassworts ist der Werbetreibender verpflichtet, auf eine sichere Passwortstärke zu achten.

5.4 Der Werbetreibender wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Website oder für Drucksachen, zeitgerecht und wenn möglich in digitaler Form zur Verfügung stellen. Der Werbetreibender verpflichtet sich, Texte bereits in der korrigierten Endfassung vorzulegen, wenn er nicht explizit Textlektorat und/oder Textkorrektur bei nextvision in Auftrag gegeben hat. Nextvision behält sich vor, nach Sichtung der vorliegenden Dateien das Angebot abzuändern und dem Werbetreibenden in abgeänderter Form erneut zu unterbreiten, wenn die Qualität der Dateien einen wesentlich höheren Zeitaufwand für die Bearbeitung erfordert als vereinbart.

5.5 Der Werbetreibender ist für den Inhalt seiner Webseiten und Printprodukte allein verantwortlich, unabhängig davon, ob er diese selbst erstellt, oder von Dritten erstellen lässt. Er stellt nextvision von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des Angebots beruhen, frei.

5.6 Der Werbetreibender hat dafür Sorge zu tragen, dass das Angebot weder gegen Markenrechts- und Copyright-Regelungen noch gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Ein Verstoß in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn die Seiten rechtsextremistische oder pornographische Informationen und/oder Angebote beinhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Querverweise (Links) zu Webseiten Dritter mit strafbarem Inhalt, für den Setzer des Links, eine eigene Strafbarkeit begründen können. Der Werbetreibender stellt sicher, dass gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen erfüllt werden. Sollten nextvision Verstöße hiergegen bekannt werden, behält sie sich das Recht vor, das betreffende Angebot nach Absprache zu ändern bzw. die Umsetzung abzulehnen oder die Internetseite zu sperren.

5.7 Der Werbetreibender trägt die Verantwortung, dass bei ihm alle technischen Voraussetzungen für das Wahrnehmen seiner Bestellung erfüllt sind.

5.8 Wenn der Werbetreibender Dritte zur Bearbeitung seiner Website oder für seine Buchhaltung beauftragt, sind sowohl nextvision als auch der oder die Dritte(n) vom Werbetreibenden über die Absprachen mit dem jeweils anderen zu informieren. E-Mails von nextvision dürfen zu diesem Zwecke diesem Dritten weitergeleitet werden, sofern sie keine sensiblen oder persönlichen Daten enthalten.

5.9. Steht dem Werbetreibenden ein selbstverwalteter Webspace zur Verfügung, so hat der Werbetreibender sämtliche darauf installierte Software regelmäßig zu aktualisieren und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen gegen kriminelle Angriffe vorzunehmen. Der Werbetreibender hat sicherzustellen, dass sich keine schädlichen Programme auf dem Server befinden und sämtliche Dateien vor Upload gegen Viren und Malware zu überprüfen. Befindet sich auf dem Webspace eine veraltete Software, die potenzielle Sicherheitslücken aufweist, ist nextvision berechtigt, den Webspace abzuschalten, insofern der Werbetreibender keine Aktualisierung vornimmt.

Abnahme

6.1 Die Abnahme eines Entwurfs in Web- oder Grafikdesign hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal zwei Arbeitswochen, d.h. zehn Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

6.2 Der Werbetreibender hat sich vor Abnahme der erstellten Website davon zu überzeugen, dass die von nextvision angefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren und dies nextvision gegenüber schriftlich zu bestätigen. Nach Abnahme der Website eingereichte Reklamationen oder Änderungswünsche sind nicht mehr Gegenstand des Vertrags und bedürfen eines Folgeauftrags.

6.3 Eine Nichtabnahme in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt entbindet den Werbetreibenden nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung. Nextvision behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

Zahlungsbedingungen

7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt bei Web- und Grafikdesign-Aufträgen nach Abnahme der erbrachten Leistung bzw. zum vorher vereinbarten Abschlagszahlungstermin, mindestens jedoch nach Ablauf jeweils eines Monats.

7.2 Der Werbetreibender erklärt mit Erteilung des Auftrags automatisch, ab sofort bis zum Auftragsende über eine ausreichende Liquidität zur Zahlung des Gesamtauftragswerts zu verfügen, es sei denn er bittet bei Auftragserteilung um eine Ratenzahlungsvereinbarung. nextvision spricht für Ratenzahlungen einen passenden Ratenplan mit dem Werbetreibenden ab. Im Falle der Ratenzahlung behält nextvision sich vor die Ausführungszeit zu verlängern und gegebenenfalls andere Aufträge dazwischenzuschieben. Die Zahlung der ersten Rate hat vor Auftragsbeginn zu erfolgen.

7.3 Bei Aufträgen über 1.000,00 € ist eine Zahlung von 40% des Angebotspreises noch während der Umsetzungsphase zu erfolgen, jedoch vor den ersten 10 investierten Arbeitsstunden seitens nextvision. Der bezahlte Betrag wird dem zu zahlenden Gesamtprojektpreises abgezogen. Die Freischaltung von neu erstellten Websites sowie bei Grafikdesign, erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang des Gesamtprojektpreises. Alle Designanfertigungen und Technikarbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von nextvision und dürfen nicht weiterverwendet werden. Originaldateien werden dem Werbetreibenden auf Wunsch nach vollständiger Bezahlung des Gesamtauftrags ausgehändigt.

7.4 Druckkosten für Druckaufträge sind entweder an nextvision vor der Druckfreigabe zu entrichten, oder vom Werbetreibenden in Form von Nachnahme als Zahlungsart direkt an den Druckanbieter zu zahlen.

7.5 Befindet sich der Werbetreibender mit der Zahlung mehr als zwei Monate im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz rechnen, wenn weder der Werbetreibender noch nextvision einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Nextvision ist berechtigt, für eine postalisch versendete Mahnung zudem Portokosten und eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € zu erheben.

7.6 Im Falle eines Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von nextvision aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Werbetreibenden, im Sinne von §321 BGB, ist nextvision berechtigt, sämtliche Forderungen aus dem Vertrag mit dem Werbetreibenden sofort fällig zu stellen.

7.7 Bei Verzug der Zahlung im Rahmen eines Webhosting-Vertrags durch den Werbetreibenden, behält sich nextvision, nach entsprechender Email-Benachrichtigung, das Recht vor, den Zugriff auf den Server zu sperren bzw. die entsprechende Leistung zu deaktivieren. Bei Nichtbegleichung von Rechnungen oder Zahlungsverzug bei Webarbeiten, behält sich nextvision vor, die jeweilige erbrachte Leistung / Erweiterung bis zur Rechnungsbegleichung vom Netz zu nehmen. Für die Sperrung / Deaktivierung und die Wiederfreistellung / Aktivierung können angemessene Entgelte erhoben werden.

7.8 Alle Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, in EURO zu erbringen.

7.9 Besteht der Werbetreibender auf eine weitere Zahlungsweise, sind sämtliche damit verbundene Kosten und Zeitaufwand von ihm zu erbringen.

Kündigung

8.1 Alle von nextvision angebotenen Vertragspakete haben, falls nicht anders vereinbart, eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Diese verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, bzw. um die zuvor vereinbarte Laufzeit, wenn der eine Teil dem anderen Teil nicht bis 8 Wochen vor Vertragsende die Kündigung schriftlich mitgeteilt hat. Das Recht von nextvision zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

8.2 Trifft die Kündigung von Webhosting-Vertragspaketen von Seiten des Werbetreibenden nicht rechtzeitig bis 8 Wochen vor Vertragsende ein, bleibt der Werbetreibender auch nach Ende der Vertragsbeziehung Inhaber aller beantragten und durch den Registrar zugeteilten Domain-Namen. Der Werbetreibender trägt die weitere Jahresgebühr sowie alle weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit dem zugeteilten Domain-Namen stehen.

8.3 Bei einer rechtzeitigen Kündigung von Webhosting-Vertragspaketen gibt nextvision die gekündigte Domain an den Registrar zurück. In jedem Fall erhält der Werbetreibender mit der Kündigungsbestätigung einen Authentifizierungscode für einen Providerwechsel, es sei denn der Werbetreibender möchte die Domain ausdrücklich vollständig schließen. Es liegt in der Verantwortung des Werbetreibenden, einen Providerwechsel rechtzeitig (innerhalb von 30 Tagen) durchzuführen.

8.4 Webdesign- und Grafikdesign-Aufträge sind nur aus wichtigem Grund kündbar. Hat nextvision die Kündigung zu vertreten, ist die Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen fällig. In allen anderen Fällen steht nextvision das vertraglich vereinbarte Entgelt zu, jedoch ist dasjenige anzurechnen, was infolge der Vertragsaufhebung an Aufwendungen erspart wurde. Bei mehrmonatigen Webdesign-Aufträgen ist die für den Monat der Kündigung vereinbarte Abschlagszahlung (sowie vorhergehende Beträge) fällig. Die Abschlagszahlungen für den/die folgenden Monat(e) entfallen.

8.5 Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann nextvision weitere vertragliche Leistungen verweigern und/oder fristlos kündigen. Bei ausbleibender Teilzahlung eines laufenden Auftrags kann nextvision die weitere Leistungserbringung sofort bis zum Zahlungseingang einstellen.

8.6 Bei der Kündigung von gebuchtem Webspace kann der Werbetreibender seine Website komplett mitnehmen. Wenn der Werbetreibender seine Website mittels FTP-Zugang und Datenbank-Zugang eigenverantwortlich betrieben hat, ist er selbst für die rechtzeitige Erstellung eines Datenbank-Backups sowie lokale Speicherung sämtlicher Dateien verantwortlich. Falls der Werbetreibender über keinen solchen Zugang verfügt oder Hilfe bei der Datensicherung benötigt, kann er dies bei nextvision gegen ein entsprechendes Entgelt in Auftrag geben.

Gewährleistung und Haftung

9.1 nextvision haftet nur für Schäden, die von nextvision, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die Haftung ist in diesem Falle auf die Höhe des nachgewiesenen entstandenen Schadens, höchstens jedoch auf den im Auftrag enthaltenen Einzelpreis der jeweiligen Leistung begrenzt. Dies gilt auch in Bezug auf die Nutzung der Website des Werbetreibenden durch ihn oder Dritte. Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Werbetreibendenunterlagen, nicht rechtzeitig erfolgte Teilzahlungen, durch Änderungswünsche des Werbetreibenden oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, übernimmt nextvision keine Haftung.

9.2 Entspricht die fertig gestellte Internetpräsenz oder Designanfertigung nicht den vertraglichen Vorgaben, so wird der Werbetreibender nextvision die Kritikpunkte unverzüglich mitteilen und mit nextvision eine Nachfrist vereinbaren, innerhalb derer die Korrekturen vorzunehmen sind.

9.3 Bei allen Gestaltungselementen (Logos, Fotos, Illustrationen usw.), Texten (z.B. Zeitungsartikeln, Zitate) und digitalen Daten, welche vom Werbetreibenden angeliefert werden, geht nextvision davon aus, dass der Werbetreibender im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Der Werbetreibender hat auch dafür Sorge zu tragen, dass auf Fotos abgebildete Personen ihre schriftliche Zustimmung zur Veröffentlichung im für den Auftrag erforderlichen Rahmen erteilt haben. Für Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt nextvision jegliche Verantwortung ab.

9.4 Der Werbetreibender trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Web-Seiten sowie dessen Richtigkeit. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die gegen Wettbewerbs- und Urheberrecht sowie gegen die guten Sitten verstoßen. Nextvision übernimmt keine Haftung und Schadenersatz für Schäden und Folgeschäden, die aus Falschaussagen auf den Webseiten oder allen anderen von nextvision erstellten Publikationen der Geschäftspartner resultieren. Hiermit befreit sich nextvision von jeglicher Prüfungspflicht des Inhaltes der von nextvision erstellten Publikationen hinsichtlich ihrer Richtigkeit. Für nicht eingetretene erwartete Gewinne aus von nextvision erstellten Webseiten haftet nextvision nicht.

9.5 Der Werbetreibender ist verpflichtet nextvision jegliche, von ihm erkannte technische Störungen bei seiner Website unverzüglich mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen, wird nextvision von jeglicher Haftung freigesprochen. Ab einer Ausfallzeit von zusammen mehr als 48 Stunden innerhalb eines Kalendermonats, werden die Gebühren für diesen Monat ohne Rücksicht auf ein Verschulden anteilsmäßig, nach Wahl von nextvision, zurückerstattet oder verrechnet. Dies gilt nicht, wenn die Ausfallzeit auf einen Umstand beruht, den nextvision nicht zu vertreten hat.

9.6 nextvision weist darauf hin, dass auf der Website eingesetzte Fremd-Programme unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Nextvision haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufene Schäden.

9.7 Nextvision kann keinesfalls für Störungen innerhalb des Internets oder des Kommunikationsnetzes, inklusive deren Ausfall oder deren Überlastung, sowie Ausfälle auf Grund höherer Gewalt, haftbar gemacht werden. Serverarbeiten und -verwaltung obliegt der von nextvision beauftragten Firmen. Bei Serverausfällen wird nextvision dies unverzüglich an die beauftragten Firmen kommunizieren, übernimmt jedoch keine Haftung für Störungen am Server.

9.8 nextvision ist nicht dazu verpflichtet, eine Datensicherung durchzuführen, wenn dies nicht explizit Inhalt eines abgeschlossenen Wartungsvertrags ist. Wenn der Werbetreibender einen Webspace gebucht hat und in Eigenverantwortung mit den zur Verfügung gestellten FTP- und/oder Datenbank-Daten betreibt, obliegt es allein dem Werbetreibenden, Sicherheitskopien seiner Daten anzufertigen. Nextvision kann nicht für einen Datenverlust haftbar gemacht werden, wenn dieser nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten nextvisions beruht.

9.9 Der Werbetreibender wird darauf hingewiesen, dass die Registrierung rechtlich geschützter Namen und/oder Kennzeichen rechtlich nachteilige Folgen haben kann. Nextvision haftet nicht für rechtliche Konsequenzen aus der Registrierung einer Domain.

9.10 Nextvision haftet nicht für abweichende Farben in Drucksachen. Insbesondere weist nextvision darauf hin, dass die Beurteilung des zu erwartenden Farbergebnisses nur an einem professionell kalibrierten Monitor durchgeführt werden kann und Werbetreibenden eigene Monitore Farben in der Regel verfälscht darstellen. Wenn dem Werbetreibenden die exakte farbliche Darstellung im Druckergebnis wichtig ist, so liegt es in seiner Verantwortung, entweder seinen Monitor zu kalibrieren oder nextvision am Firmensitz zum Abgleich aufzusuchen bzw. Anfahrt und Zeitaufwand für einen notwendigen Besuch entsprechend zu bezahlen. Darüber hinaus weist nextvision darauf hin, dass auch durch den Arbeitsvorgang beim Druckanbieter Farbabweichungen entstehen können. Nextvision haftet in keinem Fall für vom Druckanbieter verschuldete Fehler.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

10.1 Der Werbetreibender anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit mit nextvision geschaffenen Leistungen, bei nextvision verbleibt.

10.2 Auf allen von nextvision erstellten Webseiten wird in der Fußzeile ein Hinweis und Verweis auf Webdesign nextvision (https://nextvision.agency) platziert. Dieser darf nur dann entfernt werden, wenn stattdessen mindestens ein deutlicher Hinweis und Verweis auf Webdesign nextvision (https://nextvision.agency) im Impressum platziert wird – oder gemäß Auftragserteilung etwas anderes vereinbart wurde.

10.3 Zu Referenz- und Werbezwecken ist nextvision jederzeit berechtigt, Entwürfe und Ausschnitte ihrer Leistungen in ihrem Webangebot zu veröffentlichen.

10.4 Nextvision räumt dem Werbetreibenden das Recht ein, Änderungen an der Endleistung vorzunehmen, soweit das Ergebnis dessen nicht rufschädigend für nextvision ist und nicht der Verwendung im illegalen Zusammenhang oder dem Weiterverkauf dient. Falls Änderungen vorgenommen werden, ist der Hinweis und Verweis auf Webdesign nextvision (https://nextvision.agency) mit „Originaldesign“ zu kennzeichnen und der Urheber der Änderungen mit entsprechender Bezeichnung hinzuzufügen. Nextvision ist in jedem Fall über Änderungen zu informieren.

10.5 Mit der Begleichung der Rechnung erwirbt der Werbetreibender in der Regel ein einfaches Nutzungsrecht. Weiterverkauf ist ausdrücklich nur dann erlaubt, wenn dies bei Auftragserteilung so festgelegt wurde.

10.6 Gegen Bezahlung einer von nextvision und dem Werbetreibenden vereinbarten Zusatzsumme, kann der Werbetreibender die vollständigen Nutzungsrechte und Übertragung des Urheberrechts erwerben.

10.7 Der Werbetreibender stellt, soweit nicht anders vereinbart, selbst geeignetes Bild- und Textmaterial für seinen Auftrag zur Verfügung. Der Werbetreibender versichert, dass er über die Nutzungsrechte für sämtliches bereitgestelltes Bild- und Textmaterial in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang verfügt. Falls auf Wunsch des Werbetreibenden fremdes Lizenzmaterial verwendet werden soll, gelten dafür die Lizenzen des Lizenzgebers. Nextvision weist darauf hin, dass dies zeitlichen Einschränkungen und Einschränkungen in der Verwendung und Größe unterliegen kann.

10.8 Nextvision haftet nicht für Verfügung gestelltes Bild- und Textmaterial durch den Werbetreibenden.

Datenschutz

11.1 Soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes und Abrechnungszwecke erforderlich ist, ist der Werbetreibender damit einverstanden, dass persönliche Daten, sowie Bestandsdaten von nextvision, für die Dauer des Vertragsverhältnisses u.a. auf einem Webserver gespeichert werden und bei Bedarf an Dritte übermittelt werden. Nextvision ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Nextvision haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen.

11.2 Die durch Vertragszwecks erstellte Datenschutzgrundverordnung wird von nextvision mit bestem Gewissen und Bemühungen mithilfe einer Partneragentur mit Schwerpunkt auf eRecht erstellt. Der Werbetreibende ist damit einverstanden, die Haftung der von nextvision erstellten Datenschutzgrundverordnung zu übernehmen. Nur bei vertraglicher Vereinbarung wird die Datenschutzgrundverordnung nach Gesetzesänderungen aktualisiert.

Anwendbares Recht und Erfüllungsort

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Mörslingen vereinbart.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

nextvision GbR
Am Bergsteig 10
89435 Finningen